Welche Vordienstzeiten werden angerechnet?
Ein Lehrling in unserer Firma hat drei Jahre eine HTL besucht, bevor er in unserem Betrieb mit einer Lehre als Maschinenbautechniker begonnen hat. Sind diese Schuljahre „verloren“ oder werden sie als Vordienstzeiten angerechnet?
Zeiten der Schulausbildung an einer AHS oder BHS, berufsbildenden mittleren Schule oder einer Akademie, wenn die Schulzeit über die allgemeine Schulpflicht hinausgeht (d.h. Schulzeiten nach Vollendung des 9. Schuljahres) müssen auf die Dienstzeit für den Urlaub angerechnet werden. Dies auch dann, wenn diese Schulausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen wurde. Für solche Zeiten werden höchstens 4 Jahre angerechnet.
Zeiten eines in- und ausländischen Hochschulstudiums (auch FH-Studiums) werden bis maximal 5 Jahren angerechnet. Für die Urlaubsanrechnung muss das Studium jedoch erfolgreich abgeschlossen sein.
Werden Schulzeiten (AHS, BHS usw.) und Zeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis zusammen angerechnet, so gilt dafür eine maximale Anrechnungsdauer von 7 Jahren.
Zusätzlich werden die in einem anderen Arbeitsverhältnis zugebrachte Dienstzeiten (auch Zeiten einer Lehrausbildung) für die Bemessung des Urlaubsausmaßes bis zu 5 Jahre angerechnet. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Arbeitsverhältnisse mindestens je 6 Monate gedauert haben.
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Wir weisen darauf hin, dass die Antworten in der Rubrik "Aus der Praxis" keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen, da sich die Angaben aus der zum Anfragezeitpunkt geltenden Rechtslage ergeben.