KV-Abschluss 2025
Mühlengewerbe 2025: Lehrlingseinkommen steigen um 2,75 Prozent
Neuer Mindestlohn beträgt ab 1. August 2.067,91 Euro.
Für die Arbeiter:innen im Mühlengewerbe Österreich konnte nachstehender Abschluss erzielt werden.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,75 Prozent.
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,75 Prozent.
- Zudem wurden die Dienstalterszulagen, Schmutzzulage, Zehrgelder sowie die Entschädigungsquote für Kost und Quartier um 2,75 Prozent erhöht.
- Neuer Mindestlohn: € 2.067,91
- Geltungstermin: 1. August 2025
- Laufzeit: 12 Monate
Weitere Kollektivvertragsabschlüsse 2025 aus den Bereichen Nahrung und Genuss:
15. Juli 2025