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KV-Abschluss 2025

Mühlengewerbe 2025: Lehrlingseinkommen steigen um 2,75 Prozent

Neuer Mindestlohn beträgt ab 1. August 2.067,91 Euro.

Für die Arbeiter:innen im Mühlengewerbe Österreich konnte nachstehender Abschluss erzielt werden. 

Das Ergebnis im Detail:

  • Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,75 Prozent.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,75 Prozent.
  • Zudem wurden die Dienstalterszulagen, Schmutzzulage, Zehrgelder sowie die Entschädigungsquote für Kost und Quartier um 2,75 Prozent erhöht.
  • Neuer Mindestlohn: € 2.067,91
  • Geltungstermin: 1. August 2025
  • Laufzeit: 12 Monate
  • Kostenloser Rechtsschutz
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