EVU: 2,8 Prozent mehr Lohn ab 1. Februar
400 Euro einmalige Prämie, Gesundheitstage für Beschäftigte ab 40
Bei den Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 25.000 Beschäftigten der österreichischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) konnte in der dritten Runde am 27. Jänner 2026 eine Einigung erzielt werden. Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, sowie die Ist-Löhne und die Lehrlingseinkommen werden mit 1. Februar um 2,8 Prozent angehoben. Zusätzlich wurde eine einmalige Prämie von 400 Euro vereinbart, die mit der Juliabrechnung 2026 ausbezahlt wird. Diese kann bei Abschluss einer Betriebsvereinbarung in zwei Freizeittage umgewandelt werden. Lehrlinge erhalten eine Prämie von 200 Euro.
Neu: Gesundheitstage
Im Rahmenrecht wurde eine zusätzliche Erholungsmöglichkeit in Form von Gesundheitstagen erreicht. Ab dem 40. Lebensjahr oder 20-jähriger Dienstzeit steht jährlich ein Gesundheitstag zu. Besteht noch kein Anspruch auf die sechste Urlaubswoche, dann kommt mit dem 45. sowie dem 50. Lebensjahr jeweils ein weiterer Gesundheitstag hinzu. Ist die sechste Urlaubswoche bereits erreicht, bleibt dem:der Beschäftigten ein Gesundheitstag erhalten.
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,8 Prozent
- Erhöhung der IST-Löhne um 2,8 Prozent
- Einmalige Mitarbeiterprämie von 400 Euro (Umwandlung in zwei Freizeittage per Betriebsvereinbarung möglich)
- Erhöhung des Überleitungsausgleichs um 2,8 Prozent
- Erhöhung der Zulagen um 2,8 Prozent
- Erhöhung der Kinderzulage um 2,8 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,8 Prozent
- Erhöhung der Aufwandsentschädigungen um 2,0 Prozent
- Gesundheitstage:
- Ab 40. Lebensjahr oder 20-jähriger Dienstzeit: 1 Gesundheitstag
- Ab 45. Lebensjahr: 1 zusätzlicher Gesundheitstag
- Ab 50. Lebensjahr: 1 zusätzlicher Gesundheitstag
Neuer Mindestlohn: 2.616,03 Euro
Geltungstermin: 1. Februar 2026
Laufzeit: 12 Monate
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