Zum Hauptinhalt wechseln

KV Textilreinigergewerbe: Mindestlöhne werden um 3 Prozent erhöht

2.000 Euro Mindestlohn erreicht

Für die Beschäftigten im Textilreinigergewerbe konnte ein KV-Abschluss erzielt werden. Mit diesem Abschluss ist der finale Schritt gelungen, die Schwerpunktforderung von 2000 Euro Mindestlohn umzusetzen!

Lohnrechtliche Verbesserungen:

  • 3,0 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne 
  • IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung - die am 31.12.2026 bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne sind in ihrer betragsmäßigen Höhe gegenüber den am 1. Jänner 2027 erhöhten kollektivvertraglichen Mindestlöhnen aufrecht zu erhalten.
  • 3,0 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen 

Der neue KV-Mindestlohn beträgt 2.003,35 Euro.

Geltungstermin: 1. Jänner 2027
Laufzeit: 12 Monate