KV Textilreinigergewerbe: Mindestlöhne werden um 3 Prozent erhöht
2.000 Euro Mindestlohn erreicht
Für die Beschäftigten im Textilreinigergewerbe konnte ein KV-Abschluss erzielt werden. Mit diesem Abschluss ist der finale Schritt gelungen, die Schwerpunktforderung von 2000 Euro Mindestlohn umzusetzen!
Lohnrechtliche Verbesserungen:
- 3,0 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne
- IST-Löhne: Aufrechterhaltung der Überzahlung - die am 31.12.2026 bestehenden Überzahlungen der kollektivvertraglichen Mindestlöhne sind in ihrer betragsmäßigen Höhe gegenüber den am 1. Jänner 2027 erhöhten kollektivvertraglichen Mindestlöhnen aufrecht zu erhalten.
- 3,0 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen
Der neue KV-Mindestlohn beträgt 2.003,35 Euro.
Geltungstermin: 1. Jänner 2027
Laufzeit: 12 Monate
05. November 2026