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Arbeitsrecht

Krankenstand

FAQ für Arbeiter:innen, Lehrlinge und Angestellte zum Thema Krankenstand und Unfall

Krankenstand Erkältung Symbolbild bartekszewczyk.com

Wenn Arbeitnehmer:innen in Österreich erkranken, bekommen sie üblicherweise ihr Entgelt weiter bezahlt. Zunächst durch den Arbeitgeber, später springt die Krankenversicherung ein.

Welche Regeln für dich als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aber dabei gelten, wann dein Arbeitgeber dein Entgelt nicht bezahlen muss, oder was passiert, wenn du im Urlaub krank wirst, erfährst du hier.

Kurze Antwort: Sofort und in jedem Fall.

Als Arbeitnehmer:in bist du verpflichtet unverzüglich zu melden, wenn du krank bist und nicht zur Arbeit kommen kannst.

Diese Regel gilt immer: egal ob später eine ärztliche Bestätigung für den Krankenstand verlangt wird oder nicht. In den meisten Fällen ist es üblich anzurufen, am besten gleich zu Arbeitsbeginn oder davor. Eine Krankmeldung ist aber auch schriftlich, zum Beispiel per SMS oder E-Mail, möglich. In vielen Betrieben ist klar geregelt, wer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit zu informieren ist. Informiere dich am besten vorab.

Kurze Antwort: Du bekommst das Entgelt unter Umständen nicht bezahlt.

Wenn du dich nicht gleich krankmeldest und nicht nur Arbeit kommst, muss dir der Arbeitgeber deinen Lohn nicht bezahlen. Auch wenn du nachträglich eine Krankmeldung für den Zeitraum bringst, geht dein Entgeltanspruch für die Zeit des unentschuldigten Fernbleibens verloren.

Die verspätete Meldung oder selbst die Nicht-Meldung stellen für sich allein jedoch keinen Entlassungsgrund dar.

Kurze Antwort: Das kommt darauf an, was dein Betrieb verlangt.

Es gibt Betriebe, in denen schon ab dem ersten Krankenstandstag eine ärztliche Krankschreibung verlangt wird. Viele Unternehmen sind da heute aber entspannter und verlangen die Krankschreibung erst ab dem zweiten, dritten oder vierten Tag. Wenn du nicht weißt, wie das in deinem Betrieb ist, frag am besten gleich nach.

Kurze Antwort: Nein, die Diagnose ist Privatsache!

Die ärztliche Diagnose ist Privatsache. Auch wenn der Chef oder die Chefin direkt danach fragt: niemand muss erklären, welche Krankheit man hat.

Du musst aber sagen, ob es sich um eine allgemeine Erkrankung, einen Unfall oder sogar um einen Arbeitsunfall bzw. um eine Berufskrankheit handelt.

Kurze Antwort: Ja.

Die Krankmeldung muss schnellstmöglich beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin landen.

Du musst sie aber nicht persönlich bringen. Du kannst jemanden beauftragen oder die Krankschreibung schicken. Vielen Arbeitgeber:innen genügt mittlerweile auch ein Foto per Mail. Aber frag sicherheitshalber nach, was im Unternehmen üblich ist.

Wichtig: Verlangt dein:e Arbeitgeber:in die Vorlage einer ärztlichen Bestätigung, dann komme dem nach. Andernfalls verlierst du den Anspruch auf Weiterzahlung des Entgelts. 

Kurze Antwort: Es ist erlaubt, was die Genesung fördert!

Das heißt, es kommt auf die Krankheit an und was die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt verordnet. Bettruhe bei einer Grippe zum Beispiel ist einzuhalten. Raus darfst du nur dann, wenn es sein muss – zum Beispiel, wenn man zur Apotheke oder zum Arzt gehen muss. Bei einer Depression werden Spaziergänge aber guttun und förderlich sein.

Wenn du dir nicht sicher bist, frag zur Sicherheit bei deinem Arzt oder deiner Ärztin nach und halte dich an diese Anweisung.

Kurze Antwort: Mindestens sechs Wochen

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Entgelt während des Krankenstandes weiter zu bezahlen. Je nachdem wie lange man bereits im Betrieb beschäftigt ist, beträgt die Dauer der Entgeltfortzahlung pro Arbeitsjahr sechs bis maximal zwölf Wochen.

Ist der Anspruch auf volle Entgeltfortzahlung durch den:die Arbeitgeber:in ausgeschöpft, springt die Krankenversicherung ein und du erhältst Krankengeld.

Achtung! Krankengeld muss bei der jeweiligen Krankenversicherung beantragt werden! Man bekommt es nicht automatisch.

Kurze Antwort: Ja.

Viele denken, der Krankenstand schützt vor Kündigung – tut er aber nicht. Ihr:e Arbeitgeber:in kann Sie auch im Krankenstand kündigen, und selbst dann, wenn es ein Arbeitsunfall war. Allerdings müssen die geltenden Fristen und Termine eingehalten werden.

Übrigens: Wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich während eines Krankenstands endet, muss der:die Arbeitgeber:in das Gehalt auch über das Ende des Vertrags hinaus weiterzahlen, solange der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht. Das gilt auch, wenn die Auflösung mit Blick auf einen bevorstehenden Krankenstand erfolgt.

Kurze Antwort: Krankheit unterbricht Urlaub.

Wirst du im Urlaub krank, verlierst du die Urlaubstage, an denen du krank bist, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

Dein Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:

  • die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert,
  • die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde
  • du deinem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach drei Tagen mitteilst und
  • bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegst.

Der Urlaub verlängert sich nicht nach hinten, wenn man krank wird!

Wichtige Regeln bei Krankheit im Ausland:

  • Melde die Krankheit unverzüglich deinem Arbeitgeber/deiner Arbeitgeberin
  • Zusätzlich zur Krankenstandsbestätigung brauchst du oft eine behördliche Bestätigung, dass der Arzt im Ausland zugelassen ist.
  • Für EU-Länder reicht meist die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite deiner E-Card.

Tipp: Prüfe schon vor dem Urlaub, ob deine E-Card noch gültig ist und erkundige dich über die Regelungen in deinem Reiseland.

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