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Frühjahrslohnrunde

Frühjahrslohnrunde 2024
PRO-GE

Gewerkschaften verschärfen Gangart in der Elektro- und Elektronikindustrie

Zweite Kollektivvertragsverhandlung ohne Ergebnis, Betriebsrätekonferenz am 10. April in Wien

Die zweite Kollektivvertragsverhandlung für die rund 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) wurde am 5. April ohne Ergebnis unterbrochen. Die Arbeitgeber haben kein Angebot für Lohn- und Gehaltserhöhungen vorgelegt. Die für die Verhandlungen relevante Inflationsrate liegt bei 6,8 Prozent. Die Gewerkschaften PRO-GE und GPA berufen daher am 10. April eine österreichweite Konferenz der Betriebsrätinnen und Betriebsräte in der Wiener ÖGB-Zentrale ein, um gemeinsam die weitere Vorgangsweise zu beschließen. 

Betriebsrät:innen beschließen weitere Schritte am 10. April

„Wir fordern einen ordentlichen, realen Einkommenszuwachs für die Beschäftigten und eine kräftige Erhöhung der Lehrlingseinkommen. Wir werden nun mit den Betriebsrätinnen und Betriebsräten die Gangart verschärfen. Wir sind bereit, gemeinsam mit den Belegschaften für ein nachhaltiges Plus am Lohnzettel zu kämpfen“, sagen die beiden Chefverhandler der Arbeitnehmer:innen, Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA). So könnten noch vor der nächsten Verhandlungsrunde am 22. April Betriebsversammlungen stattfinden. Der notwendige Beschluss dazu werde jedenfalls am 10. April mit den Betriebsrätinnen und Betriebsräten diskutiert.

Kräftige Lohnerhöhungen und rahmenrechtliche Verbesserungen gefordert

Neben nachhaltigen Lohnerhöhungen fordern die Gewerkschaften auch rahmenrechtliche Verbesserungen. Dazu zählt eine leichtere Erreichbarkeit der sechsten Urlaubswoche. Das Jubiläumsgeld soll neugestaltet werden und auch generell eine Umwandlung in Freizeit möglich sein. Ebenso soll ein Teil der Ist-Lohnerhöhung gegen eine Woche Freizeit getauscht werden können. Für Facharbeiter:innen mit abgeschlossener Lehre wird eine Gleichstellung der dualen Berufsausbildung mit den berufsbildenden höheren Schulen gefordert. Der neue Kollektivvertrag soll mit 1. Mai 2024 gelten.

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