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Elektro- und Elektronikindustrie 2025: KV-Löhne steigen um 3 Prozent 

Erfolgreicher Abschluss erst nach Betriebsversammlungen und Streikdrohung möglich

Es war die längste Kollektivvertragsverhandlung in der heurigen industriellen Frühjahrslohnrunde. Ganze elf Wochen dauerten die Lohn- und Gehaltsverhandlungen für die rund 60.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI). „Die gegensätzlichen Positionen waren diesmal besonders groß. Trotz aller Schwierigkeiten konnten wir uns aber in der fünften Runde mit den Arbeitgebern auf faire Lohnerhöhungen einigen. Vor allem die niedrigen und mittleren Einkommensgruppen profitieren von einem dauerhaften Teuerungsausgleich. Das war uns ein großes Anliegen“, sagt Chefverhandler Reinhold Binder.
 
Die Mindestlöhne sowie Lehrlingseinkommen steigen um 3 Prozent. Die kollektivvertraglichen Zulagen, Aufwandsentschädigungen werden ebenso um 3 Prozent erhöht. Die Ist-Löhne werden rückwirkend mit 1. Mai um 2,75 Prozent, maximal aber um 115 Euro angehoben.  

„Diese nachhaltigen Lohnerhöhungen sind ein gemeinsamer Erfolg der Betriebsrät:innen und Beschäftigten. Der erfolgreiche Abschluss war erst nach Betriebsversammlungen und Streikdrohung möglich. Wir haben uns solidarisch von null bzw. 1,5 Prozent nach oben gekämpft“, so Binder, der darauf verweist, dass die Folgen der Teuerungskrise die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach wie vor stark belasten. Der nachhaltige Abschluss sorge daher auch für mehr Vertrauen in die Zukunft. 

Weiters wurde eine Rezessionsoption für Betriebe mit großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten vereinbart. Kämpft ein Unternehmen seit den letzten zwei Jahren mit einem negativen EBIT oder hat im letzten Geschäftsjahr ein Minus von mehr als 2 Prozent, kann diese Option angewendet werden. Das heißt, ein Teil der Ist-Erhöhung wird dann in zusätzlich bezahlte Freizeit und/oder in eine Einmalzahlung umgewandelt. 
 

Der Abschluss im Detail: 

  • KV-Lohn: + 3 Prozent 
  • Neuer Mindestlohn: 2.478,76 Euro 
  • Ist-Lohn: + 2,75 Prozent, maximal 115 Euro 
  • Lehrlinge: + 3 Prozent 
  • Zulagen: + 3 Prozent 
  • Reiseaufwandsentschädigungen: + 3 Prozent 
  • Erhöhung des Kilometergeldes 
  • Freizeitoption bis 2030 vereinbart 
  • Geltungstermin: 1. Mai 2025 
  • Laufzeit: 12 Monate 
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