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16 Tipps zum Lehrbeginn

Mit der Lehre beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die PRO-GE Jugend hat 16 Tipps zusammengestellt, die für einen guten Start ins Arbeitsleben wichtig sind.

Die Probezeit umfasst die ersten drei Monate deines Lehrverhältnisses. Sie dient dem gegenseitigen Kennenlernen. In dieser Zeit können du oder dein/e Lehrberechtigte/r das Lehrverhältnis jederzeit lösen, auch ohne einen Grund anzugeben.

Der Lehrvertrag wird vor Lehrbeginn schriftlich zwischen dir (wenn du unter 18 Jahre alt bist, muss der/die Erziehungsbe

  • Bezeichnung Lehrberuf(e)
  • Beginn und Ende der Lehrzeit
  • Ausbildungsort
  • Lehrlingseinkommen
  • Hinweis auf die Berufsschulpflicht bzw. Einverständnis zum Besuch eines Internats, wenn nicht anders möglich

Jeder Lehrberuf hat ein eigenes Berufsbild. Darin stehen alle Fertigkeiten und Kenntnisse, die dir im Betrieb beigebracht werden müssen.

TIPP: Willst du wissen, was genau in deinem Berufsbild steht? Hier kannst du nachschauen: https://www.bmwet.gv.at/Themen/Lehre-und-Berufsausbildung/lexicon.html

Jeder Lehrling soll in der Lehrzeit die Ausbildungsinhalte des jeweiligen Berufsbilds erlernen. Deine Tätigkeiten müssen also mit der Ausbildung zu tun haben und du musst vor körperlichen und gesundheitlichen Gefahren im Betrieb geschützt werden.

TIPP: Wende dich bei Problemen an deinen Jugendvertrauensrat, Betriebsrat oder an die PRO-GE Jugend!

Als Überstunde gilt jede Stunde, die über deine tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit hinausgeht. Für Lehrlinge unter 18 Jahren sind Überstunden grundsätzlich verboten!

Als Lehrling hast du fünf Wochen Urlaub pro Jahr. Wann du Urlaub nimmst, musst du vereinbaren. Er darf nie einseitig (weder von dir noch vom Betrieb) bestimmt oder angeordnet werden. Lehrlinge unter 18 Jahren dürfen aber zwischen 15. Juni und 15. September zwei Wochen Urlaub nehmen.

TIPP: Vereinbare deinen Urlaub möglichst früh!

Sollte für deine Tätigkeit im Betrieb eine Schutzausrüstung notwendig sein (z.B.: Sicherheitsschuhe), muss dir diese dein Arbeitgeber zur Verfügung stellen oder die Kosten dafür ersetzen. Im Gegenzug bis du verpflichtet, diese auch zu tragen.

Löhne, Gehälter aber auch dein Lehrlingseinkommen sind im Kollektivvertrag geregelt. Weil es schwer ist, solche Dinge einzeln auszuhandeln, übernehmen wir das als Gewerkschaft für dich.

TIPP: Werde Mitglied und verleihe deiner Gewerkschaft mehr Gewicht am Verhandlungstisch!

Diese sogenannten Sonderzahlungen gibt es nur, weil sie im Kollektivvertrag vereinbart sind. Im Regelfall beträgt das Urlaubs- und Weihnachtsgeld je ein monatliches Lehrlingseinkommen.

Als Lehrling bist du verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Diese findet entweder an einzelnen Tagen wöchentlich oder über mehrere Wochen im Block

Damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, die bei der Hin- und Rückfahrt zum Betrieb entstehen, gibt es die Lehrlingsfreifahrt.

TIPP: Wann und wie du sie beantragen kannst, kann dir dein Jugendvertrauens

Der Jugendvertrauensrat (JVR) ist deine gewählte Vertretung im Betrieb. Er kümmert sich um deine Anliegen und sorgt für eine gute Ausbildungsqualität. Sobald es mehr als fünf Lehrlinge unter 21 Jahre im Betrieb gibt, kann ein JVR alle zwei Jahre gewählt werden.

TIPP: Es gibt bei dir im Betrieb noch keinen? Dann melde dich bei der PRO-GE Jugend!

Der Betriebsrat vertritt alle KollegInnen im Betrieb und sorgt für ein gutes Arbeitsumfeld. Gemeinsam mit deinem JVR, der speziell für die Anliegen der Jugendlichen zuständig ist, verhandelt er auch über Verbesserungen für dich.

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten maximale Arbeitszeiten von

  • 8 Stunden täglich und
  • 40 Stunden wöchentlich.

Durch den Kollektivvertrag kann es zahlreiche Ausnahmen davon geben, z.B. auch deutlich kürzere Arbeitszeiten.

Sobald du von deiner Schwangerschaft erfährst, musst du den Betrieb darüber informieren. Als Schwangere hast du einen besonderen Kündigungsschutz und du darfst womöglich manche Arbeiten nicht mehr machen.

TIPP: Informiere dich rasch bei deiner Gewerkschaft über Rechte, Pflichten und wichtige Fristen!

Noch nicht Mitglied? Dann wird es aber Zeit! PRO-GE Mitglieder bekommen z.B.

  • vergünstigte Konzertkarten und Freizeit angebote
  • Goodies speziell für Jugendliche (gratis Jugendherbergsausweis, kostenloses Lernmodul für die Führerscheinprüfung)
  • günstigen Urlaub in Österreich: www.proge-urlaub.at
  • Festivals, Sportwochenenden oder Fortbildungsreisen mit der ÖGJ

Die PRO-GE Jugend ist die erste Adresse für alle Lehrlinge und jungen Arbeiter:innen.

  • Kostenloser Rechtsschutz
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Günstiger Urlaub
  • Sparen mit der Mitgliedskarte