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16 Tipps zum Lehrbeginn: So startest du erfolgreich in deine Lehre

Der Beginn einer Lehre ist ein wichtiger Schritt ins Berufsleben. Gerade am Anfang tauchen viele Fragen auf: Welche Rechte hast du als Lehrling? Was steht im Lehrvertrag? Wie funktioniert die Berufsschule? Und was gilt bei Urlaub oder Überstunden? In diesem Ratgeber findest du 16 wichtige Tipps zum Lehrbeginn und erfährst, worauf Lehrlinge in Österreich besonders achten sollten.

Häufige Fragen zum Lehrbeginn in Österreich (FAQ)

Der Lehrvertrag wird vor Lehrbeginn schriftlich abgeschlossen und regelt alles Wichtige rund um deine Ausbildung wie zum Beispiel:

  • Die Bezeichnung des Lehrberufs/der Lehrberufe
  • Beginn und Ende der Lehrzeit
  • Ausbildungsort
  • Höhe des Lehrlingseinkommen
  • Hinweis auf die Berufsschulpflicht bzw. Einverständnis zum Besuch eines Internats, wenn nicht anders möglich

Die Probezeit beträgt bei Lehrlingen drei Monate. In dieser Zeit kann das Lehrverhältnis von beiden Seiten - auch ohne Angabe eines Grundes - beendet werden.

Jeder Lehrberuf hat ein eigenes Berufsprofil, in dem alle Fertigkeiten und Kenntnisse aufgelistet sind.

TIPP: Hier auf der Seite des Bundesministeriums sind alle Berufsprofile aufgelistet.

Jeder Lehrling soll die Ausbildungsinhalte des jeweiligen Berufsprofils erlernen. Deine Tätigkeiten müssen also mit der Ausbildung zu tun haben und du musst vor körperlichen und gesundheitlichen Gefahren im Betrieb geschützt werden.

TIPP: Wende dich bei Problemen an deinen Jugendvertrauensrat im Betrieb, an den Betriebsrat oder an die PRO-GE Jugend!

Für Lehrlinge unter 18 Jahren gelten besondere Schutzbestimmungen, für sie sind Überstunden grundsätzlich verboten! Als Überstunde gilt jede Stunde, die über deine tägliche oder wöchentliche Normalarbeitszeit hinausgeht.

Ja. Lehrlinge haben grundsätzlich Anspruch auf fünf Wochen Urlaub pro Jahr.

Wann du Urlaub nimmst, musst du vereinbaren. Er darf nie einseitig (weder von dir noch vom Betrieb) bestimmt oder angeordnet werden. Lehrlinge unter 18 Jahren dürfen aber zwischen 15. Juni und 15. September zwei Wochen Urlaub nehmen.

TIPP: Vereinbare deinen Urlaub möglichst früh!

Wenn du für deine Tätigkeit im Betrieb eine Schutzausrüstung brauchst (zum Beispiel Sicherheitsschuhe), muss dir diese dein Betrieb zur Verfügung stellen oder die Kosten dafür ersetzen. Im Gegenzug bist du verpflichtet, diese auch zu tragen.

Dein Lohn als Lehrling heißt Lehrlingseinkommen. Wie hoch das ist, ist im Kollektivvertrag geregelt.

TIPP: Deine Gewerkschaft verhandelt die Kollektivverträge. Werde Mitglied und stärke die Position deiner Gewerkschaft am Verhandlungstisch!

Ja. Normalerweise beträgt das Urlaubs- und Weihnachtsgeld je ein monatliches Lehrlingseinkommen.

TIPP: Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind nicht gesetzlich geregelt sondern stehen im Kollektivvertrag.  Werde Mitglied und stärke die Position deiner Gewerkschaft am Verhandlungstisch!

Eine Lehre in Österreich verbindet die praxisorientierte Ausbildung in einem Betrieb mit der Vermittlung von fachtheoretischem Wissen, das in der sogenannten Berufsschule vermittelt wird.

Als Lehrling bist du verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Diese findet entweder an einzelnen Tagen wöchentlich oder über mehrere Wochen im Block statt.

Damit du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, die durch den Weg zur Arbeit entstehen, gibt es die Lehrlingsfreifahrt.

TIPP: Wann und wie du sie beantragen kannst, kann dir dein Jugendvertrauensrat sagen.

Der Jugendvertrauensrat (JVR) ist vergleichbar mit dem Klassensprecherteam, nur eben im Betrieb. Er kümmert sich um die Anliegen von Beschäftigten unter 21 Jahren und sorgt für eine gute Ausbildungsqualität.

TIPP: Es gibt bei dir im Betrieb noch keinen Jugendvertrauensrat? Dann melde dich bei der PRO-GE Jugend!

Ein Betriebsrat vertritt die Anliegen ALLER Kolleg:innen im Betrieb.

Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten maximale Arbeitszeiten von

  • 8 Stunden täglich und
  • 40 Stunden wöchentlich.

Durch den Kollektivvertrag kann es Ausnahmen davon geben, zum Beispiel auch deutlich kürzere Arbeitszeiten.

Sobald du von deiner Schwangerschaft erfährst, musst du den Betrieb darüber informieren. Als Schwangere hast du einen besonderen Kündigungsschutz und du darfst womöglich manche Arbeiten nicht mehr machen.

TIPP: Informiere dich rasch bei Arbeiterkammer oder Gewerkschaft über Rechte, Pflichten und wichtige Fristen!

Hol dir deine Vorteile als Mitglied!

Noch nicht Mitglied bei der Gewerkschaft? Dann wird es aber Zeit! Als Mitglied der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) gehörst du automatisch auch zur Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) und hast viele Vorteile:

Die PRO-GE Jugend ist die erste Adresse für alle Lehrlinge und junge Arbeiter:innen.

  • Kostenloser Rechtsschutz
  • Finanzielle Unterstützungen
  • Günstiger Urlaub
  • Sparen mit der Mitgliedskarte