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Schuhindustrie: IST-Löhne steigen um 9,95 Prozent

31. Dezember künftig bezahlt arbeitsfrei
Für die Beschäftigten in der Schuhindustrie konnte nach intensiven Verhandlungen am 24. Mai 2023 ein erfolgreicher Abschluss mit einer spürbaren Erhöhung der Löhne erzielt werden. 
 
Weiters konnte erreicht werden, dass ab heuer auch der 31. Dezember als bezahlt arbeitsfrei ist. Bereits im Vorjahr wurde dies für den 24. Dezember ausverhandelt. Eine langjährige gewerkschaftspolitische Forderung wurde damit erfolgreich umgesetzt.
 
 
KV-ABSCHLUSS 2023:
 
  • + 10,1 % Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter/Löhne ab 1.6.2023
  • + 9,95 % Erhöhung der IST-Löhne ab 1.6.2023
  • + 9,95 % Erhöhung der IST-Gehälter ab 1.6.2023 (+ 9,9% Erhöhung der IST-Gehälter VG V & VI) 
  • + 10,1 % Erhöhung der Lehrlingseinkommen ab 1.6.2023
  • + 9,88 % Erhöhung der Zulagen, und Zuschläge 
  • Urlaubszuschuss 2023 wird von der erhöhten Basis gerechnet
Der neue Mindestlohn beträgt 1.787,80 Euro.
 
Im Rahmenrecht konnte eine langjährige Forderung umgesetzt werden:
  • Der 31. Dezember ist künftig bezahlt arbeitsfrei!
 
 
KV-ABSCHLUSS 2024:
 
Auch für das Jahr 2024 wurden bereits heuer die lohn- und gehaltsrechtlichen Eckpunkte festgelegt:
 
  • Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter, die IST-Löhne und Lehrlingseinkommen werden mit dem VPI (Mai 2023 bis April 2024) + 0,3 % erhöht.
  • IST-Gehälter werden mit dem VPI (Mai 2023 bis April 2024) + 0,3 % erhöht, VG V + VI werden mit dem VPI (Mai 2023 bis April 2024) + 0,2 % erhöht. 
  • Allfällige Zulagen und Zuschläge werden mit dem VPI (Mai 2023 bis April 2024) erhöht. 
  • Urlaubszuschuss 2024 wird von der erhöhten Basis gerechnet
 
Geltungsbeginn: 1.06.2024
Laufzeit: 12 Monate
 
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