www.proge.at

Papierindustrie startet in die Frühjahrslohnrunde

PRO-GE fordert Lohnerhöhungen und Verkürzung der Normalarbeitszeit

Am 20. März begannen die Kollektivvertragsverhandlungen 2023 für die rund 8.000 Beschäftigten der Papier- und Pappenerzeugenden Industrie mit der Übergabe des Forderungsprogramms und dem Wirtschaftsgespräch. Nach der Elektro-/Elektronikindustrie ist die Papierindustrie die zweite Branche, die in der diesjährigen industrielle Frühjahrslohnrunde die Verhandlungen aufnimmt. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 20. April statt, Gültigkeitstermin des Kollektivvertrags ist der 1. Mai.

Die Forderungen der PRO-GE:

Lohnrechtliche Verbesserungen

  • Eine deutliche reale Erhöhung der Kollektivvertragslöhne und der IST-Löhne unter besonderer Berücksichtigung der niederen Einkommen.
  • Erhöhung der Lehrlingseinkommen, aller Zulagen und Aufwandsentschädigungen.

Rahmenrechtliche Forderungen

  • Etappenweise Verkürzung der Normalarbeitszeit im Durchfahrbetrieb auf 33,6 Wochenstunden und in allen anderen Bereichen auf 36 Wochenstunden.
  • 24. und 31. Dezember unter Fortzahlung des Entgelts arbeitsfrei.
  • Anrechnung aller Vordienstzeiten für die 6. Urlaubswoche.
  • Anpassung Mehrarbeitszuschlag an Überstundenzuschlag bei Teilzeit.

Geltungstermin: 1. Mai 2023
Laufzeit: 12 Monate

Das könnte Sie auch interessieren

25.05.2023

Schuhindustrie: IST-Löhne steigen um 9,95 Prozent

31. Dezember künftig bezahlt arbeitsfrei
23.05.2023

Konditorengewerbe Burgenland: 9,7 Prozent mehr Lohn

Lehrlingseinkommen steigen um bis zu 20 Prozent
19.05.2023

Lederwaren- und Kofferindustrie: KV-Löhne steigen um 10,1 Prozent

31. Dezember bezahlt arbeitsfrei
24.04.2023

Chemische Industrie: Bis zu 11,5 Prozent mehr Lohn

Online-Rechner: Berechne deine Erhöhung!
24.04.2023

KV-Abschluss Gutsbetriebe Kärnten

9,85 Prozent mehr Lohn ab 1. Mai 2023
Newsletterauswahl

PRO-GE Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.