Kaffeemittelindustrie: Löhne steigen um 2,7 Prozent
Neuer Mindestlohn: 1.708,19 Euro
Für die Kaffeemittelindustrie konnte folgender KV-Abschluss erzielt werden:
- Erhöhung der KV-Löhne um 2,7 %
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,7 %
- Erhöhung der Dienstalterszulagen in allen Kategorien im KV-Ausmaß
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
- Neuer Mindestlohn: 1.708,19 Euro
Geltungsbeginn: 1. November 2021
Laufzeit: 12 Monate
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