Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbe: +2,7 Prozent
Neuer Mindestlohn 1.667,33 Euro ab 1. Jänner 2022
Für die ArbeiterInnen des Obst-, Gemüseveredelungs- und Tiefkühlgewerbes konnte die PRO-GE am 15. Dezember 2021 nachfolgenden KV-Abschluss erzielen.
Das Ergebnis im Überblick:
- Erhöhung aller Lohnkategorien um 2,7 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2,7 Prozent
- Begünstigungsklausel für die Beibehaltung bei Überzahlung
- Neuer Mindestlohn: € 1.667,33
- Geltungsbeginn: 1. Jänner 2022
- Laufzeit: 12 Monate