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Streikunterstützung

Unterstützung bei Einkommensverlust durch Streik

Eine Streikunterstützung erhalten Mitglieder, die an einem von den zuständigen Gewerkschaftsorganen anerkannten Streik teilnehmen und einen Einkommensverlust erleiden.

Die Streikunterstützung wird in der Regel Mitgliedern zuerkannt, die drei Monats-Vollbeiträge geleistet haben. Die Höhe errechnet sich aus den geleisteten Monats-Vollbeiträgen.

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