Hinterbliebenenunterstützung
Haben verstorbene Mitglieder mindestens zwölf Monats-Vollbeiträge entrichtet, aber die Voraussetzungen einer dreijährigen Mitgliedschaft noch nicht erfüllt, erhalten Hinterbliebene eine einmalige Unterstützung.
Berechtigte können diese Unterstützung unter Vorweis der Mitgliedscard, der Sterbeurkunde und der Begräbniskostenrechnung in jedem Sekretariat der PRO-GE beziehen.
Ab einer 3-jährigen Mitgliedschaft gelten die Ansprüche aus dem ÖGB-Sicherheitspaket. Antragsformulare sind in jedem Sekretariat der PRO-GE erhältlich.