Fruchtsaftindustrie: 3,25 Prozent mehr Lohn ab 1. Februar
Neuer kollektivvertraglicher Mindestlohn 1.790,31 Euro
Bei der Lohnverhandlung für die Arbeiterinnen und Arbeiter der Fruchtsaftindustrie hat die PRO-GE am 24. Jänner 2022 einen erfolgreichen Abschluss erzielt.
Das Ergebnis im Detail:
- Erhöhung der KV-Löhne um 3,25 Prozent
- Erhöhung der Lehrlingseinkommen bis zu 7,89 Prozent
- Erhöhung der Zehrgelder um 2,80 Prozent
- Begünstigungsklausel bleibt aufrecht
- Neuer Mindestlohn: € 1.790,31
- Geltungstermin: 1. Februar 2022
- Laufzeit: 12 Monate