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Elektro-/Elektronikindustrie: Löhne steigen um bis zu 6,7 Prozent

Betriebsversammlungen machten kräftige Erhöhung möglich, Warnstreiks finden nicht statt
Am 6. Mai gingen die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 67.000 Beschäftigten der Elektro- und Elektronikindustrie (EEI) in die vierte Runde. Nach vier Stunden konnten die Gewerkschaften PRO-GE und GPA mit den Arbeitgebern am späten Freitagabend einen Abschluss erzielen. Die kollektivvertraglichen Löhne und Gehälter steigen um 5 Prozent. Die IST-Löhne und -Gehälter werden um 4,8 Prozent erhöht, jedoch um mindestens 130 Euro. Dieser Mindestbetrag bedeutet für niedrigere Einkommen um bis zu 6,7 Prozent mehr Geld. Ergibt nämlich die Prozent-Erhöhung weniger als 130 Euro, wird der Lohn/das Gehalt der derzeit Beschäftigten um den Mindestbetrag erhöht. Die Lehrlingseinkommen steigen im Schnitt um 8,6 Prozent. Das bedeutet konkret: 1.000 Euro im ersten Lehrjahr, 1.250 Euro im zweiten, 1.500 Euro im dritten und 1.950 Euro im vierten Lehrjahr. 
 
Erfolg der BetriebsrätInnen und Beschäftigten
 
„Die deutlichen Lohn- und Gehaltserhöhungen sind ein gemeinsamer Erfolg der BetriebsrätInnen und Beschäftigten. Der starke Druck durch die Betriebsversammlungen hat auf Arbeitgeberseite für Bewegung gesorgt. Nur so war es möglich, in der vierten Verhandlungsrunde einen Abschluss in dieser Höhe zu erreichen“, betonen die beiden Chefverhandler der ArbeitnehmerInnseite, Rainer Wimmer (PRO-GE) und Karl Dürtscher (GPA). 
 
Die Erhöhungen gelten rückwirkend mit 1. Mai 2022. Die ab 11. Mai angekündigten Warnstreiks finden daher nicht statt. Die KV-Einigung für die EEI ist nach der Textilindustrie, Papierindustrie und chemischen Industrie der vierte Abschluss in der industriellen Frühjahrslohnrunde. 
 
 
Der Abschluss im Detail: 
 
  • KV-Lohn: + 5 Prozent
  • Neuer Mindestlohn/Neues Mindestgrundgehalt: 2.037 Euro 
  • IST-Lohn: + 4,8 Prozent; jedenfalls mindestens 130 Euro (bedeutet bis zu 6,7 Prozent Lohnerhöhung)
  • Lehrlinge: im Schnitt + 8,6 Prozent 
  • Zulagen: + 4,8 Prozent 
  • Reiseaufwandsentschädigungen: + 3,5 Prozent 
  • Freizeitoption: 96 Stunden pro Jahr (8 Stunden monatlich)
  • Geltungstermin: 1. Mai 2022 
  • Laufzeit: 12 Monate
 

 

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