www.proge.at

Kann mein Arbeitgeber zusätzlich gewährte Pausen wieder streichen?

Der Arbeitgeber gewährt mittels Aushang zusätzliche Pausen. Später will er diese wieder streichen.

Unser Arbeitgeber hat den ArbeitnehmerInnen drei zusätzliche bezahlte Pausen - die höchstens 10 Minuten dauern dürfen - mittels Aushang gewährt. Nun möchte der Arbeitgeber diese zusätzlichen Pausen streichen. Darf er das?

Grundsätzlich muss die Frage, ob den ArbeitnehmerInnen zusätzliche bezahlte Pausen zustehen – sofern sie nicht kollektivvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt ist – einzelvertraglich festgelegt werden.

Der Arbeitgeber hat den ArbeitnehmerInnen die zusätzlichen bezahlten Pausen ausdrücklich - schriftlich, mittels Aushang - gewährt und dadurch den ArbeitnehmerInnen eine Vertragsergänzung angeboten. Die ArbeitnehmerInnen müssen natürlich nicht ausdrücklich zustimmen, hierbei genügt auch ein schlüssiges Zustimmen der ArbeitnehmerInnen, woran kein Zweifel bestehen kann.

Im Aushang hat der Arbeitgeber weder einen Verweis auf die Freiwilligkeit der gewährten bezahlten Pausen noch einen Widerrufsvorbehalt getätigt, weshalb der Anspruch der ArbeitnehmerInnen auf zusätzliche bezahlte Pausen nicht einseitig abgeändert werden kann.
Im konkreten Fall kann man also davon ausgehen, dass ein einzelvertraglicher Anspruch auf die bezahlten Pausen erwachsen ist, der nur einvernehmlich - durch Zustimmung des einzelnen Arbeitnehmers -  abgeändert werden kann.

 

________________________________

Wir weisen darauf hin, dass die Antworten in der Rubrik "Aus der Praxis" keine verbindliche Rechtsauskunft darstellen, da sich die Angaben aus der zum Anfragezeitpunkt geltenden Rechtslage ergeben.

Das könnte Sie auch interessieren

14.02.2023

Arbeitsminister will Teilzeitbeschäftigten Sozialleistungen kürzen

Kocher stellt erneut unter Beweis, dass ihm die arbeitenden Menschen egal sind
08.11.2022

Attraktive Arbeitszeitmodelle

Bei der Firma Flex in Althofen, Kärnten, gibt es Zeitgutschriften für Schichtarbeit.
25.02.2022

Neue Studie zur Schichtarbeit

Wie Schichtabfolgen Schlaf, Leistungsfähigkeit, Gesundheit und Wohlbefinden beeinflussen
21.02.2022

Zeit für die Vier-Tage-Woche

BetriebsrätInnen berichten von enorm gestiegenem Arbeitsdruck
06.07.2021

Ein Betriebsrat zeigt, wie’s geht!

Mit Betriebsvereinbarung zur 33-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich
Newsletterauswahl

PRO-GE Newsletter

Geschlecht
Geschlecht:
Name

Mit dem Absenden dieses Formulars stimme ich der Verarbeitung meiner eingegebenen personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen zu.