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Frühjahrslohnrunde

Textilindustrie: 2.000 Euro Mindestlohn erreicht

KV-Löhne steigen mit 1. April um 3,73 Prozent, Ist-Löhne um 3,05 Prozent

Die Sozialpartner der Textilindustrie haben sich bereits bei in den Kollektivvertragsverhandlungen 2024 auf 2.000 Euro Mindestlohn ab 1. April 2025 geeinigt. Auch die IST-Lohnerhöhungen für 2025 wurden im Vorjahr schon 0,3 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Inflation von März 2024 bis Februar 2025 festgelegt, für die sich nunmehr 2,75 Prozent ergaben.

Der Abschluss im Detail:

  • Kollektivvertragliche Mindestlöhne: +3,73 Prozent, Erhöhung auf zumindest 2000 Euro
  • IST-Löhne +3,05 Prozent 
  • Lehrlingseinkommen +3,05 Prozent
  • Aufwandentschädigungen +3,05 Prozent (Reisekosten- und Trennungsentschädigung sowie die Messegelder)
  • Anhebung des Kilometergeldes an die neuen Steuerfreigrenzen (für 2025)
    Obwohl heuer keine formalen Verhandlungen sattgefunden haben, wurde die neue Steuerfreigrenze von 0,50 Euro/Kilometer bereits befristet für das kommende Kollektivvertragsjahr im Kollektivvertrag fixiert. Eine unbefristete Erhöhung wird bei den Verhandlungen 2026 Thema sein.

Geltungsbeginn: 1.04.2025
Laufzeit: 12 Monate

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