Falsches Spiel
Die (gar nicht so) geheimen Tricks der Unternehmen
Lohn- und Sozialdumping durch Unternehmen ist eine Bedrohung für die Beschäftigten und die sozialen Sicherungssysteme. Die PRO-GE fordert mehr Kontrollen und härtere Strafen.
Franz K. arbeitete fünf Jahre in einem oberösterreichischen Betrieb. Erst nachdem er gekündigt worden war, ließ er seine Unterlagen prüfen. Das Ergebnis: Er war die gesamte Zeit zu niedrig eingestuft und um einige Tausend Euro pro Jahr unterentlohnt. Ähnliches musste eine Burgenländerin feststellen. Ein Metallbetrieb hatte sie in einer zu niedrigen Verwendungsgruppe eingestuft. So bekam sie 830 Euro monatlich zu wenig Lohn. Kollektivverträge regeln zwar unter anderem die Mindesteinkommen für bestimmte Tätigkeiten oder die Anrechnung von Vordienstzeiten, aber Unterentlohnung aufgrund falscher Einstufung kommt trotzdem nicht selten vor. Umso wichtiger ist es, Lohnabrechnungen von der PRO-GE oder der Arbeiterkammer prüfen zu lassen, vor allem dann, wenn es keinen Betriebsrat gibt.
Der Milliardenschaden
900 Millionen Euro
betragen die Beitragsrückstände der Dienstgeber 2024 bei der Krankenkasse
700 Millionen Euro
jährlicher Schaden beim AMS durch die Praxis des Zwischenparkens
1,5 Milliarden Euro
entgingen den Arbeitnehmer:innen 2024, weil Mehr- und Überstunden nicht bezahlt wurden
Das „Zwischenparken“
Manche Unternehmen wälzen wiederum ihre Personalkosten auf die Arbeitslosenversicherung ab, indem sie Mitarbeiter:innen beim AMS „zwischenparken“ – also vorübergehend in die Arbeitslosigkeit schicken, um sie später wieder einzustellen. Dieses Vorgehen reißt jährlich ein Loch von 700 Millionen Euro in die Arbeitslosenversicherung. Eine Studie des Wifo zeigt, dass rund 14 Prozent der Arbeitslosen beim AMS „zwischengeparkt“ sind. Besonders betroffen sind Beschäftigte in der Arbeitskräfteüberlassung sowie in der Gastronomie und Bauwirtschaft. Durch diese Praxis erleiden die Beschäftigten einen massiven Einkommensverlust, weil das Arbeitslosengeld nur 55 Prozent des Nettoeinkommens beträgt.
„Zeitarbeitsfirmen, die Dumpingpreise verlangen, scheren sich nicht um die Rechte von Zeitarbeiter:innen. Unterentlohnung und ständige Arbeitslosigkeit nach Einsätzen sind hier das Geschäftsmodell.“
Das Zwischenparken ist in der Zeitarbeitsbranche immer noch sehr verbreitet. Es geht um mögliche Stehzeiten zwischen den Einsätzen. Aufgrund der Beendigung einer Überlassung darf zwar nicht gekündigt werden, aber unfaire Zeitarbeitsfirmen setzen Betroffene unter Druck, damit sie eine einvernehmliche Auflösung unterschreiben. „Statt stabiler Jobs gibt es Einkommensverluste und Unsicherheit“, sagt Branchenexperte Thomas Grammelhofer. Er fordert, dass Unternehmen und die öffentliche Hand nicht dem Billigstbieter den Auftrag geben, sondern nach dem Bestbieterprinzip vorgehen. „Zeitarbeitsfirmen, die Dumpingpreise verlangen, scheren sich nicht um die Rechte von Zeitarbeiter:innen. Unterentlohnung und ständige Arbeitslosigkeit nach Einsätzen sind hier das Geschäftsmodell“, kritisiert Grammelhofer.
Scheinfirmen und Insolvenzen
Im Herbst flog eine Tiroler Baufirma auf, die systematisch Steuern in Höhe von rund 556.000 Euro hinterzogen hatte. Dies geschah unter anderem mit dem Einsatz von Scheinfirmen und Scheinrechnungen. Allein in der Baubranche verursacht Lohn- und Sozialbetrug durch Firmen jährlich einen Schaden von 350 Millionen Euro für Steuerzahler:innen und Sozialversicherungsträger, rechnet die Finanzpolizei vor. Ein besonders zynisches Muster dabei ist der Missbrauch einer Insolvenz zur Entschuldung auf Kosten der Allgemeinheit. Gezielte Insolvenzen dienen dazu, offene Löhne auf den Insolvenzentgeltfonds abzuwälzen. Oft werden Mitarbeiter:innen an einem Freitag gekündigt, nur damit dieselben Personen am Montag für dieselben Tätigkeiten unter einem neuen Firmennamen wieder eingestellt werden.
Die häufigsten Tricks der Firmen
- Falsche Einstufungen und Abrechnungen: Löhne, Überstunden sowie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden nicht korrekt oder gar nicht ausbezahlt.
- Zwischenparken beim AMS: Unternehmen ersparen sich Personalkosten, indem sie Mitarbeiter:innen beim AMS „zwischenparken“.
- Unrichtige SV-Anmeldung: Beschäftigte werden nur geringfügig oder Teilzeit angemeldet, obwohl sie tatsächlich Vollzeit arbeiten.
- Ab- und Ummeldungen: Arbeitgeber melden Beschäftigte rückwirkend von der Sozialversicherung ab, um ihnen Ansprüche wie offenen Urlaub vorzuenthalten.
- Verschleierung: Unternehmen nutzen lange Subunternehmerketten, um Arbeitnehmer:innen die Durchsetzung ihrer Rechte massiv zu erschweren.
- Entschuldung auf Kosten der Allgemeinheit: Gezielte Insolvenzen dienen dazu, offene Löhne aus dem Insolvenzentgeltfonds zahlen zu lassen.
Gezielte Bekämpfung
„Es geht um Anstand und Gerechtigkeit. Lohnbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Die Strafen müssen wieder erhöht werden“, sagt PRO-GE-Chef Reinhold Binder. AK und Gewerkschaften haben daher den Kampf gegen diese Tricks aufgenommen. 2023 wurde eine eigene Stabsstelle zur Betrugsbekämpfung eingerichtet. Um Lohn- und Sozialdumping aber effektiver bekämpfen zu können, fordert die PRO-GE unter anderem mehr Kontrollen und eine personelle Aufstockung von Finanzpolizei und Arbeitsinspektorat. Zudem sollen die Strafen bei Lohn- und Sozialdumping erhöht werden, die Erstauftraggeber stärker zur Verantwortung gezogen und das Kumulationsprinzip wieder eingeführt werden. Letzteres wurde 2021 abgeschafft und sah vor, dass auch bei mehreren Straftaten für jede einzelne Gesetzesübertretung eine Strafe fällig wurde. „Es fehlt die Abschreckung. Es darf nicht sein, dass in vielen Fällen die Strafhöhe unter dem Ausmaß der Unterentlohnung liegt“, sagt Grammelhofer.