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Krisenabschluss 25 metaller 16zu9

Fragen zum KV-Abschluss Metallindustrie 2025

Alle Bereiche der Metallindustrie sind von der langen Rezession stark betroffen. Die Mehrheit der Betriebe in der Branche haben große Schwierigkeiten: Hohe Energiekosten, teilweise massive Auftragseinbrüche, Produktionsrückgänge führten zu Arbeitsplatzabbau oder gar Standortschließungen. An manchen Standorten hat sich die Belegschaft halbiert. Mehr als 10.000 Arbeitsplätze gingen seit dem Vorjahr verloren. Und es ist noch nicht vorbei: Viele fürchten nach wie vor um ihren Arbeitsplatz. Mit dem Abschluss haben wir dennoch eine Null-Lohnrunde oder ähnlich gravierende Einschnitte verhindert. Es ist ein Krisenabschluss.

Als Gewerkschaft analysieren wir vor Kollektivvertragsverhandlungen die wirtschaftliche Lage einer Branche faktenbasiert und sorgfältig.

Die anhaltend hohe Inflation, die verrückte Zollpolitik, die Krise der Automobilindustrie und die schwächelnde deutsche Wirtschaft haben zu dieser anhaltenden Krise – besonders für die Metallindustrie – geführt.

Wir sind aber überzeugt, auch diese Krise überwinden zu können. Den Kollektivvertragsabschluss 2025 in der Metallindustrie sehen wir als unseren Beitrag dazu.

Viele Kolleginnen und Kollegen haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten braucht es Planbarkeit und Sicherheit - für beide Seiten.

Deshalb gab es bereits in den letzten Wochen einen intensiven Austausch zwischen Gewerkschaft und Wirtschaftskammer. Durch diesen Austausch haben beide Seiten die Positionen des Verhandlungspartners gut gekannt. Dass wir uns in nur einer Verhandlungsrunde einigen konnten, war nur dank dieser Vorarbeit möglich.

Für alle, die zum 31.10.2025 beschäftigt sind, steigen die tatsächlichen Monatslöhne 2025 um 1,41 Prozent.

Trotz Krise lag der Abschluss im Vorjahr ein Prozent über der Inflation - ein großer Zugewinn an Kaufkraft. Die Teuerung hat sich seitdem aber weniger stark eingebremst als erhofft (rollierende Inflationsrate liegt heuer bei 2,8 Prozent). Zudem haben deutlich mehr Betriebe wirtschaftliche Schwierigkeiten. Diese dramatische Ausnahmesituation musste beim Abschluss 2025 berücksichtigt werden. Die nachhaltige Erhöhung für 2025 liegt damit unter der rollierenden Inflation. Mit der Kaufkraftsicherungsprämie wird die Kaufkraft für die nächsten 12 Monate abgesichert. Es geht darum, Beschäftigung und gleichzeitig die Einkommensentwicklung der Arbeitnehmer abzusichern.

Darüber hinaus muss in der Gesamtbetrachtung auch die Zulagenerhöhung von 2 Prozent berücksichtigt werden. Die Zulage für Nachtarbeit sowie für die dritte Schicht steigt sogar um 7,45 Prozent. Das kann im Jahr ungefähr 200 Euro mehr Einkommen bedeuten. 

Die Lehrlingseinkommen steigen 2025 ebenfalls um 1,4 Prozent auf:

  •  1.071 Euro im ersten Lehrjahr 
  •  1.295,40 Euro im zweiten Lehrjahr
  •  1.657,50 Euro im dritten Lehrjahr
  •  2.152,20 Euro im vierten Lehrjahr

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen in der Grundstufe um 2 Prozent.

Der neue Mindestlohn beträgt 2.568,80 Euro.

Die kollektivvertraglichen Zulagen werden ab 1. November 2025 um 2 Prozent erhöht.

Die Nachtarbeitszulage sowie die Zulage für die dritte Schicht steigen um 7,54 Prozent auf 3,508 Euro.

Um die Einkommen der Beschäftigten zu stützen, erhalten die Beschäftigten zwei Kaufkraftsicherungsprämien in Höhe von insgesamt 1.000 Euro. Sie wird je zur Hälfte mit der Abrechnung für Dezember 2025 und Juli 2026 ausbezahlt. Teilzeitbeschäftigte bekommen die Prämie aliquot. 

Durch eine Betriebsvereinbarung (oder in Betrieben ohne Betriebsrat in Einzelvereinbarungen) kann eine Umwandlung in einmalige Freizeit im Ausmaß von 1 bis 4 ganzen Tagen (250 Euro für einen Tag) vereinbart werden. 

Lehrlinge erhalten ebenfalls mit der Abrechnung für Dezember 2025 einmalig 250 Euro. Wechseln Lehrlinge bis Ende Juni in ein Arbeitsverhältnis, wird eine zweite Prämie von 250 Euro ausbezahlt.

2023 haben wir Einmalzahlungen abgelehnt, weil die Situation eine ganz andere war: Die Inflation war zwar noch höher, die Auftragsbücher in vielen Betrieben waren aber gut gefüllt, die Prognosen waren optimistisch. Zudem waren die Jahre davor echte Rekordjahre für die Industrie mit sehr hohen Gewinnausschüttungen.

Heute haben wir seit drei Jahren eine Wirtschaftsflaute, besonders die Metallindustrie leidet. Die US-Zollpolitik, die anhaltend hohe Inflation und die Krise der Automobilindustrie sind weiterhin problematisch. Der Krisenabschluss 2025 soll Beschäftigung, Fachkräfte und Löhne in der Branche sichern. Die Löhne steigen dauerhaft und nachhaltig um 1,41 Prozent. Als Kompromiss gibt es eine Kaufkraftsicherungsprämie in Höhe von insgesamt 1.000 Euro, um die Einkommen der Beschäftigten zu stützen. 

Geltungsbeginn des neuen Kollektivvertrages ist der 1. November 2025. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.

Ab 1. November 2026 steigen die kollektivvertraglichen Mindestlöhne um 2,1 Prozent.

Die IST-Löhne steigen um 1,9 Prozent.

Die Zulagen und Aufwandsentschädigungen steigen um 2,1 Prozent

Die innerbetrieblichen Zulagen, sofern sie im Kollektivvertrag genannt werden, steigen um 1,9 Prozent

Die Zulage für Nachtarbeit sowie für die dritte Schicht steigen um 7,01 Prozent auf 3,754 Euro.

Die Lehrlingseinkommen steigen 2026 um 2,1 Prozent auf:

  • 1.093,49 Euro im ersten Lehrjahr
  • 1.322,60 Euro im zweiten Lehrjahr
  • 1.692,31 Euro im dritten Lehrjahr
  • 2.197,40 Euro im vierten Lehrjahr

Ja, der Abschluss gilt für alle. Es gibt keine Härtefallklausel oder Rezessionsklausel und somit keine zusätzlichen Verhandlungen in den Betrieben. Dadurch wird der Druck von den Betriebsrätinnen und Betriebsräten und aus den Betrieben weggenommen.

Nein, längere Laufzeiten bleiben für uns die Ausnahme, auch wenn wir bereits das zweite Mal in Folge einen Zwei-Jahres-Abschluss haben.

In sehr lang herausfordernden Zeiten mit großer Unsicherheit ist ein Zwei-Jahres-Abschluss ein mögliches Instrumentarium. Denn Sicherheit und Planbarkeit ist in schwierigen Zeiten besonders wichtig – für die Beschäftigten und für die Unternehmen.

Die Wirtschaftsflaute hat der exportorientierten Metallindustrie besonders zugesetzt, aus diesem Grund befinden wir uns in einer Ausnahmesituation. Wichtig war für uns: Wir konnten eine Null-Lohnrunde abwehren, denn der Konsum ist eine zentrale Stütze für den Aufschwung.

Doch so wie wir, weiß jede Fachgewerkschaft selbst am besten, wie es um die wirtschaftliche Situation der Branche steht, für die sie verhandelt und welcher Abschluss möglich und verträglich ist.

PRO-GE Bundesvorsitzender Reinhold Binder zum KV-Abschluss Metallindustrie 2025

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FAQ zur Mitgliedschaft

Rund um die Mitgliedschaft stellen sich oft Fragen. Zu welcher Gewerkschaft gehöre ich? Was habe ich davon, Gewerkschaftsmitglied zu sein? Und wie kann ich Mitglied werden? In diesen FAQ versuchen wir Antworten auf die häufigsten Fragen zur PRO-GE Mitgliedschaft zu geben.

Bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern sind viele Mitglieder wichtig. Nur so kann genügend Druck aufgebaut werden, Forderungen durchzusetzen. In Wirtschaftszweigen mit vielen Mitgliedern sind die Lohnabschlüsse meistens höher und die Arbeitsbedingungen besser.

Alle Leistungen für die Mitglieder werden aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt. Es funktioniert wie bei einer Versicherung: Alle zahlen ein und wenn jemand Hilfe braucht, nimmt man das Geld aus diesem Topf. Wenn eine Gewerkschaft viele Mitglieder hat, gibt es mehr Geld für Leistungen

Nein. Für dich ist jene Gewerkschaft zuständig, die den Kollektivvertrag verhandelt, der für dich gilt. Bist du zuerst Pflegerin und dann Metallarbeiterin, ist auch ein Gewerkschaftswechsel zur PRO-GE sinnvoll.

Egal, welchen Pass du hast: Gewerkschaftsmitglied können alle werden, die in Österreich arbeiten, eine Lehre machen, arbeitslos gemeldet oder in Mutterschutz sind.

Mitglied werden kannst du digital oder analog.

Hier geht es zur Online-Mitgliedsanmeldung.

Du kannst die Mitgliedsanmeldung unten auch ausdrucken oder gleich am Computer ausfüllen.

Du möchtest persönlichen Kontakt? Die PRO-GE ist in ganz Österreich vertreten.

Für Mitglieder ist es ratsam, auch in der Pension bei der Gewerkschaft zu bleiben. Nur so genießt du weiter alle Vorteile wie günstigen Urlaub in unseren PRO-GE Urlaubshäusern oder die vielen Preisvorteile.

Außerdem ist es uns nach wie vor ein Anliegen, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Pension gehen zu können, auch wenn dieser Zeitpunkt vor dem 65. Lebensjahr erreicht wird. Besonders bei Arbeiter:innen ist das häufig der Fall.

Der Gewerkschaftsbeitrag kann bequem über Lohnabzug bezahlt werden. Dann erfährt aber dein Chef von deiner Mitgliedschaft. Wenn du das nicht möchtest, kannst du deinen Gewerkschaftsbeitrag auch mit Bankeinzug bezahlen.

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Zusätzlich steht die Mitgliedsnummer oben im Adressfeld der Mitgliederzeitung "Glück auf!".

Du kannst auch ein E-Mail an mitgliederservice@proge.at schreiben.

Wenn du deine Mitgliedskarte nicht mehr findest, kannst du eine neue beantragen. Schreib dazu ein E-Mail an mitgliederservice@proge.at.

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Wenn du eine neue Arbeit beginnst, umziehst oder eine neue E-Mail-Adresse hast, gib uns bitte formlos unter mitgliederservice@proge.at Bescheid.

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Dein Mitgliedsbeitrag bei der Gewerkschaft PRO-GE wirkt steuermindernd, du kannst ihn bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Wird der Mitgliedsbeitrag mit Lohnabzug entrichtet, so wird die Steuerminderung bereits bei deiner Lohnverrechnung berücksichtigt.

Wenn du den Mitgliedsbeitrag per Bankeinzug bezahlst, bekommst du von uns eine Bestätigung über alle bezahlten Mitgliedsbeiträge für das Finanzamt. Du brauchst sie, wenn du die Arbeitnehmerveranlagung machst.

Die Produktionsgewerkschaft PRO-GE ist in den Medien hauptsächlich für die Metaller-Verhandlungen bekannt. Wir verhandeln aber neben der Metallindustrie und dem Metallgewerbe auch die Kollektivverträge von vielen anderen Branchen.

In folgenden Branchen verhandeln wir Kollektivverträge: Agrar, Nahrung, Genuss, Chemie, Textil, Bekleidung, Leder, Elektro- und Elektronikindustrie, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Papier, Mineralöl, Glas und die Arbeitskräfteüberlassung, die sogenannten Leiharbeiter.

Tipp: Leiharbeiter:innen und Betriebsrät:innen finden auf der Informationsseite www.leiharbeiter.at viele wichtige Infos rund um die Arbeitskräfteüberlassung in den Sprachen Deutsch, Türkisch, Tschechisch, Polnisch und Ungarisch!

Die Kollektivverträge der PRO-GE gelten für etwa eine halbe Million Beschäftigte – vorwiegend Arbeiterinnen und Arbeiter aber auch für die Lehrlinge in diesen Zweigen. Für all diese Beschäftigten ist die PRO-GE die zuständige Gewerkschaft.

Auf jeden Fall! Warum?

Gewerkschaften verhandeln die Kollektivverträge und sind die Kampforganisation der Arbeitnehmer:innen!

Alle unselbstständig Beschäftigten sind gesetzlich bei der Arbeiterkammer Mitglied. Das ist sehr wichtig. Die Arbeiterkammer vertritt in Politik und Öffentlichkeit die Anliegen der Vielen, bietet umfassende Beratung und Vertretung beim Arbeitsrecht und engagiert sich im Konsumentenschutz.

Doch die Kollektivverträge verhandelt eine Gewerkschaft. Wenn das Ergebnis am Verhandlungstisch nicht ausreicht, können Gewerkschaften zum Streik aufrufen und zahlen an Mitglieder dann auch eine Streikunterstützung. Gewerkschaften sind deshalb die Kampforganisationen der Arbeitnehmer:innen.

Infomaterial zur Mitgliedschaft

Kollektivvertrag für Nichtmitglieder
Kollektivvertrag für Nichtmitglieder
Was würde in einem Kollektivvertrag stehen, gäbe es keine Mitglieder?
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Folder "Mach stark, was dich stark macht"
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Folder Mitgliederwerbung
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Flugblatt "Gute Gründe, Gewerkschaftsmitglied zu sein"
Flugblatt "Gute Gründe, Gewerkschaftsmitglied zu sein"
Welche Vorteile haben Mitglieder und warum ist es wichtig Mitglied zu sein?
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