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Kollektivvertrag für das Metallgewerbe 2026 abgeschlossen!

Ist-Löhne steigen um 1,8 Prozent, KV-Löhne um 2,2 Prozent; Lehrlinge bekommen das Klimaticket, 1.000 Euro im ersten Lehrjahr und der Einstiegslohn von jungen Fachkräften steigt ab 2027 auf 3.000 Euro.

Rund 120.000 Arbeiter:innen und 19.000 Lehrlinge profitieren vom Kollektivvertragsabschluss, den die Gewerkschaft PRO-GE in der ersten Verhandlungsrunde, am 24. Oktober 2025 mit allen Arbeitgeberverbänden des Metallgewerbes finalisierte.

Weitere Highlights im KV-Abschluss Metallgewerbe 2026:

  • Die Lehrlingseinkommen steigen um 2 Prozent. Lehrlinge bekommen damit im 1. Lehrjahr 1.000 Euro, ab dem 4. Lehrjahr 2.000 Euro.
  • Für Monteurinnen und Monteure wird die mittlere Entfernungszulage auf 30 Euro erhöht.
  • Abschluss für zwei Jahre: Ab Jänner 2027 steigen die KV-Löhne um 2 Prozent. Die Ist-Löhne werden um 1,8 Prozent erhöht. Zulagen und Aufwandsentschädigungen werden um 2 Prozent erhöht.

Der Abschluss im Detail

Das Metallgewerbe vereint unterschiedlichste Branchen wie Metalltechnik, Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechnik, Mechatronik, Dachdecker, Spengler und Glaser, den gesamten Bereich der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechnik oder die Kunsthandwerke oder Gesundheitsberufe.

Die einzelnen Berufe sind demnach genauso heterogen und reichen von KFZ-Techniker:innen über Installateur:innen, Huf- oder Goldschmied:innen bis zu Orthopädietechniker:innen.

Die Ist-Löhne steigen ab 1. Jänner 2026 um 1,8 Prozent (maximal 85 Euro), die KV-Löhne um 2,2 Prozent.

Die neuen monatlichen Mindestgrundlöhne betragen ab 1. Jänner 2026:

Lohngruppe Techniker:innen € 4.160,28

Lohngruppe 1, Spitzenfacharbeiter:innen € 3.808,83

Lohngruppe 2, Qualifizierter Facharbeiter:innen € 3.397,52

Lohngruppe 3, Facharbeiter:innen € 2.948,85

Lohngruppe 4, Besonders qualifizierter Arbeitnehmer:innen € 2.759,39

Lohngruppe 5, Qualifizierter Arbeitnehmer:innen € 2.627,28

Lohngruppe 6, Arbeitnehmer:innen mit Zweckausbildung € 2.571,94

Lohngruppe 7, Arbeitnehmer:innen ohne Zweckausbildung € 2.571,94

Die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage, die Montagezulage und die Zulage für die 2. Schicht werden um 2,2 Prozent erhöht. Die Aufwandsentschädigungen steigen um 2 Prozent.

Zudem wurde ein Stufenplan zur Anhebung der Zulage für die 3. Schicht bzw. für Nachtarbeit bis 2029 auf 4 Euro vereinbart. 

Das ergibt folgende Zulagenhöhen ab 1. Jänner 2026:

  • kleine Entfernungszulage: 11,94 Euro
  • mittlere Entfernungszulage: 30 Euro
  • große Entfernungszulage: 62,04 Euro
  • Nächtigungsgeld: 22,05 Euro
  • Schmutzzulage: 0,746 Euro
  • Erschwerniszulage: 0,746 Euro
  • Gefahrenzulage: 0,746
  • Nachtarbeitszulage (22 - 6 Uhr) Stufenplan - ab 1.1.2026: 3,348 Euro; ab 1.1.2027: 3,566 Euro; ab 1.1.2028: 3,783 Euro; ab 1.1.2029: 4,00 Euro
  • Schichtzulage (zweite Schicht): 1,065 Euro
  • Schichtzulage (dritte Schicht) Stufenplan - ab 1.1.2026: 3,348 Euro; ab 1.1.2027: 3,566 Euro; ab 1.1.2028: 3,783 Euro; ab 1.1.2029: 4,00 Euro
  • Montagezulage: 1,157 Euro

Die Lehrlingseinkommen steigen um 2 Prozent auf:

  • 1.000 Euro im ersten Lehrjahr 
  • 1.148,75 Euro im zweiten Lehrjahr
  • 1.493,38 Euro im dritten Lehrjahr
  • 2.000 Euro im vierten Lehrjahr

Die Einstiegslöhne für Facharbeiter:innen (nach dem Lehrabschluss) steigen ab 2027 auf 3.000 Euro!

Ja. Für Lehrlinge im ersten, zweiten und dritten Lehrjahr werden auch 2026 die Kosten für ein Klimaticket Österreich vom Betrieb übernommen. Diese kollektivvertragliche Regelung ist einzigartig!

Österreichs wichtigster Standortvorteil sind qualifizierte Facharbeiter:innen und das Gewerbe ist der größte Ausbildungsmotor in Österreich. Im Metallgewerbe gibt es aktuell rund 19.000 Lehrlinge.

1.000 Euro im ersten Lehrjahr, 2.000 Euro ab dem vierten Lehrjahr, das Klimaticket in den ersten drei Lehrjahren vom Betrieb und die 3.000 Euro Einstiegslohn nach der Lehre sind ein starkes Signal für die Wertschätzung der dualen Lehrausbildung.

Geltungsbeginn des neuen Kollektivvertrages ist der 1. Jänner 2026. Die Laufzeit beträgt 12 Monate.

Statt der Erhöhung der IST-Löhne kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu vereinbaren.

Bei Vollzeitbeschäftigung entsteht so pro Monat ein Freizeitanspruch von mindestens 2 Stunden und 42 Minuten.

Das Gesamtpaket mit dauerhaften Erhöhungen für zwei Jahre sichert die Kaufkraft der Beschäftigten und gibt den vielen kleinen Gewerbebetrieben die nötige Planungssicherheit in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten.

Da das Metallgewerbe DER österreichische Motor in der dualen Lehrausbildung ist, war es ein erklärtes Ziel der Gewerkschaft PRO-GE, bei den KV-Verhandlungen im Metallgewerbe den Fokus besonders auf die Jugend zu richten. Mit dem Klimaticket, der Erhöhung der Lehrlingseinkommen um 2 Prozent und damit auf 1.000 Euro im ersten und 2.000 Euro im vierten Lehrjahr ist das auch gelungen.

Ab 1. Jänner 2027 steigen unter anderem die KV-Löhne um 2 Prozent, die Ist-Löhne um 1,8 Prozent. Der neue Einstiegslohn für Facharbeiter:innen (Lohngruppe 3) beträgt ab 1.1.2027 3.000 Euro.

Auch die Möglichkeit einer Freizeitoption wird es im Metallgewerbe 2027 wieder geben.

Zulagen und Aufwandsentschädigungen: Die Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulage, die Montagezulage und die Zulage für die 2. Schicht werden um 2 Prozent erhöht. Die Aufwandsentschädigungen steigen 2027 ebenfalls um 2 Prozent. 

Die Lehrlingseinkommen werden um 2 Prozent erhöht. Die Lehrlinge bekommen außerdem auch 2027 das Klimaticket Österreich gratis vom Betrieb.

Downloads zum KV-Abschluss Metallgewerbe 2026

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FAQ zur Mitgliedschaft

Rund um die Mitgliedschaft stellen sich oft Fragen. Zu welcher Gewerkschaft gehöre ich? Was habe ich davon, Gewerkschaftsmitglied zu sein? Und wie kann ich Mitglied werden? In diesen FAQ versuchen wir Antworten auf die häufigsten Fragen zur PRO-GE Mitgliedschaft zu geben.

Bei Verhandlungen mit den Arbeitgebern sind viele Mitglieder wichtig. Nur so kann genügend Druck aufgebaut werden, Forderungen durchzusetzen. In Wirtschaftszweigen mit vielen Mitgliedern sind die Lohnabschlüsse meistens höher und die Arbeitsbedingungen besser.

Alle Leistungen für die Mitglieder werden aus den Mitgliedsbeiträgen bezahlt. Es funktioniert wie bei einer Versicherung: Alle zahlen ein und wenn jemand Hilfe braucht, nimmt man das Geld aus diesem Topf. Wenn eine Gewerkschaft viele Mitglieder hat, gibt es mehr Geld für Leistungen

Nein. Für dich ist jene Gewerkschaft zuständig, die den Kollektivvertrag verhandelt, der für dich gilt. Bist du zuerst Pflegerin und dann Metallarbeiterin, ist auch ein Gewerkschaftswechsel zur PRO-GE sinnvoll.

Egal, welchen Pass du hast: Gewerkschaftsmitglied können alle werden, die in Österreich arbeiten, eine Lehre machen, arbeitslos gemeldet oder in Mutterschutz sind.

Mitglied werden kannst du digital oder analog.

Hier geht es zur Online-Mitgliedsanmeldung.

Du kannst die Mitgliedsanmeldung unten auch ausdrucken oder gleich am Computer ausfüllen.

Du möchtest persönlichen Kontakt? Die PRO-GE ist in ganz Österreich vertreten.

Für Mitglieder ist es ratsam, auch in der Pension bei der Gewerkschaft zu bleiben. Nur so genießt du weiter alle Vorteile wie günstigen Urlaub in unseren PRO-GE Urlaubshäusern oder die vielen Preisvorteile.

Außerdem ist es uns nach wie vor ein Anliegen, nach 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Pension gehen zu können, auch wenn dieser Zeitpunkt vor dem 65. Lebensjahr erreicht wird. Besonders bei Arbeiter:innen ist das häufig der Fall.

Der Gewerkschaftsbeitrag kann bequem über Lohnabzug bezahlt werden. Dann erfährt aber dein Chef von deiner Mitgliedschaft. Wenn du das nicht möchtest, kannst du deinen Gewerkschaftsbeitrag auch mit Bankeinzug bezahlen.

Mitglieder sind besser dran!

Du versicherst dein Auto, dein Haus, dein Leben aber nicht dein Arbeitsleben? 

Gewerkschaftsmitglieder profitieren von zahlreichen Vorteilen:

Deine Mitgliedsnummer steht auf deiner Mitgliedskarte. Die Mitgliedskarte bekommt jedes Neumitglied zugesendet.

Die Mitgliedskarte mit der Mitgliedsnummer findest du außerdem nach dem Login (Personensymbol rechts oben) auf www.proge.at im Reiter "Meine Mitgliedsnummer".

Zusätzlich steht die Mitgliedsnummer oben im Adressfeld der Mitgliederzeitung "Glück auf!".

Du kannst auch ein E-Mail an mitgliederservice@proge.at schreiben.

Wenn du deine Mitgliedskarte nicht mehr findest, kannst du eine neue beantragen. Schreib dazu ein E-Mail an mitgliederservice@proge.at.

Die Mitgliedskarte verliert bei Beendigung der Mitgliedschaft sofort ihre Gültigkeit. Somit können auch keine Vorteilsangebote für Mitglieder mehr genutzt werden, die IQ-Tankkarte oder der Drei Spezialbonus werden ungültig.

Bei einem Arbeitsplatzwechsel kann es sein, dass deine Anliegen nun von einer anderen Gewerkschaft vertreten werden.

Wenn du eine neue Arbeit beginnst, umziehst oder eine neue E-Mail-Adresse hast, gib uns bitte formlos unter mitgliederservice@proge.at Bescheid.

Du kannst auch selbst deine Daten ändern: Nach dem Login (Personensymbol oben rechts) unter "Meine Daten".

Alle Mitglieder bezahlen ein Prozent ihres Bruttoeinkommens.

Der Mitgliedsbeitrag ist steuerlich absetzbar!

>>> Alle weiteren Informationen zum Mitgliedsbeitrag

Dein Mitgliedsbeitrag bei der Gewerkschaft PRO-GE wirkt steuermindernd, du kannst ihn bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

Wird der Mitgliedsbeitrag mit Lohnabzug entrichtet, so wird die Steuerminderung bereits bei deiner Lohnverrechnung berücksichtigt.

Wenn du den Mitgliedsbeitrag per Bankeinzug bezahlst, bekommst du von uns eine Bestätigung über alle bezahlten Mitgliedsbeiträge für das Finanzamt. Du brauchst sie, wenn du die Arbeitnehmerveranlagung machst.

Die Produktionsgewerkschaft PRO-GE ist in den Medien hauptsächlich für die Metaller-Verhandlungen bekannt. Wir verhandeln aber neben der Metallindustrie und dem Metallgewerbe auch die Kollektivverträge von vielen anderen Branchen.

In folgenden Branchen verhandeln wir Kollektivverträge: Agrar, Nahrung, Genuss, Chemie, Textil, Bekleidung, Leder, Elektro- und Elektronikindustrie, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Papier, Mineralöl, Glas und die Arbeitskräfteüberlassung, die sogenannten Leiharbeiter.

Tipp: Leiharbeiter:innen und Betriebsrät:innen finden auf der Informationsseite www.leiharbeiter.at viele wichtige Infos rund um die Arbeitskräfteüberlassung in den Sprachen Deutsch, Türkisch, Tschechisch, Polnisch und Ungarisch!

Die Kollektivverträge der PRO-GE gelten für etwa eine halbe Million Beschäftigte – vorwiegend Arbeiterinnen und Arbeiter aber auch für die Lehrlinge in diesen Zweigen. Für all diese Beschäftigten ist die PRO-GE die zuständige Gewerkschaft.

Auf jeden Fall! Warum?

Gewerkschaften verhandeln die Kollektivverträge und sind die Kampforganisation der Arbeitnehmer:innen!

Alle unselbstständig Beschäftigten sind gesetzlich bei der Arbeiterkammer Mitglied. Das ist sehr wichtig. Die Arbeiterkammer vertritt in Politik und Öffentlichkeit die Anliegen der Vielen, bietet umfassende Beratung und Vertretung beim Arbeitsrecht und engagiert sich im Konsumentenschutz.

Doch die Kollektivverträge verhandelt eine Gewerkschaft. Wenn das Ergebnis am Verhandlungstisch nicht ausreicht, können Gewerkschaften zum Streik aufrufen und zahlen an Mitglieder dann auch eine Streikunterstützung. Gewerkschaften sind deshalb die Kampforganisationen der Arbeitnehmer:innen.

Infomaterial zur Mitgliedschaft

Kollektivvertrag für Nichtmitglieder
Kollektivvertrag für Nichtmitglieder
Was würde in einem Kollektivvertrag stehen, gäbe es keine Mitglieder?
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Folder "Mach stark, was dich stark macht"
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Folder Mitgliederwerbung
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Flugblatt "Gute Gründe, Gewerkschaftsmitglied zu sein"
Flugblatt "Gute Gründe, Gewerkschaftsmitglied zu sein"
Welche Vorteile haben Mitglieder und warum ist es wichtig Mitglied zu sein?
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